Förderung offener Formen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit hier: Bezuschussung der Träger der freien Jugendhilfe aus Landes- und Kommunalmitteln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0453 des Jugendamtes befasst sich mit der Förderung offener Formen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr 2005. Für diesen Zeitraum hat die Stadt Gladbeck Kommunalmittel in Höhe von insgesamt 287.150,00 Euro veranschlagt. Da der endgültige Bescheid über die Landesmittel noch aussteht, geht die Verwaltung von einer Kürzung der Landesmittel um etwa 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr aus. Dies entspräche einem voraussichtlichen Betrag von 130.850,00 Euro.
Auf Basis der erwarteten Gesamtmittel in Höhe von 418.000,00 Euro hat die Verwaltung des Jugendamtes ein Verteilungsmodell erstellt. Dieses Modell sieht keine lineare Kürzung vor, sondern berücksichtigt Einrichtungen mit hauptamtlich beschäftigten Fachkräften geringfügig stärker. Zur finanziellen Absicherung der Arbeit in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2005 schlägt die Verwaltung vor, den freien Trägern der Jugendhilfe Abschlagszahlungen aus Kommunalmitteln zu gewähren. Diese Zahlungen sollen jeweils ein Viertel der voraussichtlich zur Verfügung stehenden Gesamtmittel pro Quartal umfassen. Die endgültigen Zuschussbeträge sollen durch einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses festgelegt werden. Das Modell wurde den Trägern der freien Jugendhilfe bereits in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG vorgestellt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 41811100452
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