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Tagesordnung
- 1Bestellung der Schriftführerin und der stellv. SchriftführerinZur Vorlage · 04/0454 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 04/0454 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck wird die Bestellung der Schriftführerin und der stellvertretenden Schriftführerin für den Werksausschuss beantragt. Die Grundlage für diesen Antrag bildet die Gemeindeordnung NRW, nach der über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen ist. Diese Niederschrift muss vom Ausschussvorsitzenden sowie von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Der Entwurf sieht vor, eine Mitarbeiterin des Stadtamtes zur Schriftführerin und eine Verwaltungsfachangestellte zur stellvertretenden Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Werksausschusses zu bestellen. Der erste Werkleiter hat den Vorschlag vorgelegt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5Beschlusscontrolling - Beschlussfassungen im 1. Halbjahr 2004Zur Vorlage · 04/0455 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Werksausschusses wird die Vorlage 04/0455 zur Beschlusskontrolle vorgelegt. Das Dokument dient der Dokumentation der Beschlussfassungen aus den öffentlichen Sitzungen des ersten Halbjahres 2004.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Zentralen Betriebshofes Gladbeck sieht vor, dass dem Rat sowie allen Fachausschüssen zweimal jährlich eine stichwortartige Übersicht über die getroffenen Beschlüsse vorgelegt werden soll. Als Grundlage für die Kenntnisnahme dient die der Vorlage beigefügte Beschlussliste, welche die Vorgänge des ersten Halbjahres 2004 zusammenfasst.
Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Entwurf sieht vor, dass der Werksausschuss die vorliegende Beschlussliste zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Betriebsausschuss bzw. der zuständigen Abteilung des Zentralen Betriebshofes.
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- 6Sachstandsbericht zur Sammlung und Sortierung von Verpackungsabfällen ab 2005Zur Vorlage · 04/0456 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0456 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck informiert den Werksausschuss über den Sachstand zur Sammlung und Sortierung von Verpackungsabfällen für den Zeitraum ab 2005. Seit 1992 wurden die Materialien Glas und Leichtverpackungen (LVP) im Unterauftrag des Dualen Entsorgungssystems Karnap-Städte GmbH (DEKS) gesammelt. Die bestehenden Verträge enden zum 31. Dezember 2004.
Im Rahmen einer Neuausschreibung durch das Duale System Deutschland AG (DSD) für die Jahre 2005 bis 2007 wurde das bisherige Gebiet der Karnap-Städte aufgeteilt. Ein Angebot einer geplanten Arbeitsgemeinschaft der beteiligten Städte für die Sammlung von LVP und Glas konnte nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Nach der Aufhebung der ursprünglichen Ausschreibung durch die DSD im August 2004 und der anschließenden Einigung mit dem Bestandsanbieter Cleanaway führten Gespräche über eine mögliche Unterbeauftragung des Zentralen Betriebshofs zu keinem Ergebnis.
Für das Ausschreibungsgebiet der Karnap-Städte wurde der Zuschlag für die Glasentsorgung an die Rhenus AG aus Essen vergeben. Die Verantwortung für die Sammlung von Leichtverpackungen geht ab dem 1. Januar 2005 an die Cleanaway Herne GmbH über. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für den Übergang Abstimmungen mit dem neuen Entsorgungsunternehmen erforderlich sind. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Sachverhalt werden nicht ausgewiesen. Der Entwurf sieht vor, dass der Werksausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.
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- 7Einführung der haushaltsnahen PapiersammlungZur Vorlage · 04/0457 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Zentrale Betriebshof Gladbeck stellt zum Januar 2005 die haushaltsnahe Papiersammlung ein. Im Rahmen dieser Umstellung werden die bestehenden gelben Tonnen für Verpackungsabfälle in blaue Papiertonnen umgerüstet. Die Umrüstung umfasst das Anbringen von blauen Aufklebern sowie den Austausch der Deckel bei 120-l- und 240-l-Behältern. Die Nutzung der neuen Papiertonne ist für die Haushalte freiwillig; wer die Sammlung nicht wünscht, kann die Abholung der Tonne durch den Zentralen Betriebshof veranlassen. Zudem besteht die Möglichkeit, Behälter in größere Einheiten umzutauschen oder gemeinsam mit Nachbarn zu nutzen.
Für Gewerbebetriebe bietet der Zentrale Betriebshof eine kostenlose Abholung von Papiermengen an, sofern die 1.100-l-Großraumbehälter selbst bereitgestellt werden. Alternativ können Papier und Pappe kostenfrei am Recyclinghof an der Wilhelmstraße abgegeben werden.
Die Umstellung der Entsorgungssysteme beinhaltet auch den Übergang bei den Verpackungsabfällen. Die letzte turnusgemäße Leerung der gelben Tonnen erfolgt Ende Dezember 2004. Bis zur Bereitstellung neuer gelber Behälter durch die Firma Cleanaway können gelbe Säcke als Zwischenlösung genutzt werden. Die Leerung der neuen Papiertonnen beginnt Anfang Januar 2005 im zweiwöchigen Rhythmus. Die wirtschaftliche Kalkulation der Vorlage weist darauf hin, dass die haushaltsnahe Sammlung im Vergleich zur bisherigen Depotcontainersammlung zu finanziellen Vorteilen führt.
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- 8Änderung der AbfallwirtschaftssatzungZur Vorlage · 04/0458 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0458 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck sieht eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung vor. Ziel der Anpassungen ist es, die Satzung an neue organisatorische Gegebenheiten und technische Entwicklungen anzupassen.
Ein wesentlicher Grund für die Änderung ist die Einführung der haushaltsnahen Papiersammlung, die bereits durch den Hauptausschuss beschlossen wurde. In diesem Zusammenhang werden die entsprechenden Regelungen in der Satzung aktualisiert. Zudem wird die Zuständigkeit für die Sammlung von Leichtverpackungen (LVP) neu geregelt.
Neben diesen inhaltlichen Anpassungen umfasst die Vorlage weitere redaktionelle Änderungen. Dazu gehört die Voranstellung eines Inhaltsverzeichnisses zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sowie die Anpassung der Satzung an aktuelle Kommunikationstechniken.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die als Anlage beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft vom 17. Dezember 2002 beschließt. Mit der Änderung der Satzung sind laut den Angaben in der Vorlage keine erfolgswirksamen Auswirkungen auf den Haushalt zu erwarten.
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- 9Abfallentsorgungsgebühren 2005Zur Vorlage · 04/0459 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0459 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung und der Tarifsatzung für die Abfallentsorgung im Jahr 2005. Der Gebührenbedarf für die kostenrechnende Einrichtung beläuft sich nach der Berechnung auf 6.575.361 Euro. Hierbei werden Gebührenausgleichsrücklagen aus den Jahren 2002 und 2003 zur Gebührenstabilisierung berücksichtigt.
Die Kalkulation basiert auf einer Veränderung der Abfallmengen und Behälterdaten. Während das Aufkommen an Bioabfall auf 2.800 Tonnen hochgerechnet wird, steigt das Restabfallaufkommen auf 24.400 Tonnen. Ein wesentlicher Faktor für die Gebührenentwicklung ist der Anstieg der Bioabfallbehälter-Nutzer auf 6.880 Haushalte im Jahr 2004, was zu Mehrkosten im Bereich Personal, Maschinen und Entsorgung führt. Zudem führt die Reduzierung des Restabfallvolumens durch die Nutzung gebührenfreier Bioabfallbehälter zu einer Erhöhung der Gebührensätze.
Die geschätzten Kreisgebühren für 2005 liegen bei 133,00 Euro für Restabfall und 96,00 Euro für Bioabfall. Der Gebührenbedarf steigt im Vergleich zum Vorjahr um 64.104 Euro. Die Verwaltung hat das Berechnungssystem vereinfacht, indem von einer detaillierten Aufschlüsselung bestimmter Kostenblöcke wie der Sperrgutabfuhr abgesehen wurde, da die Logistik im Betriebshof angepasst wurde. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2005 zur Kenntnis nehmen, billigen und die neue Tarifsatzung beschließen.
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- 10Straßenreinigungsgebühren 2005; Neufassung der StraßenreinigungsgebührensatzungZur Vorlage · 04/0460 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0460 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck befasst sich mit der Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2005 sowie der Neufassung der entsprechenden Gebührensatzung.
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2005 weist einen Bedarf von 868.764 € aus. Daraus resultiert ein Gebührensatz von 2,48 € pro laufendem Frontmeter. Dies entspricht einer Erhöhung um 0,10 € im Vergleich zum Vorjahr. Die Verwaltung führt für den gestiegenen Aufwand insbesondere Veränderungen bei den Kosten für Fahrzeuge, Kraftstoff, Entsorgung, Wasser, Löhne, Sozialabgaben sowie Umlagen für die kaufmännische und technische Verwaltung an. Zudem erfolgt eine exakte Aufwandszuordnung für die Reinigung des Straßenbegleitgrüns. Die Gebührenausgleichsposten aus den Jahren 2002 und 2003 werden vollständig aufgelöst.
Parallel zur Gebührenfestsetzung wird eine Neufassung der Satzung vorgeschlagen. Ziel ist es, die bisher getrennte Gebührensatzung und Tarifsatzung zur Vereinfachung und besseren Übersicht zusammenzuführen. Der Entwurf der neuen Satzung über die Erhebung und Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren und -tarifen wurde zudem an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.
Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Gebührensatzberechnung zur Kenntnis nehmen und billigen sowie die beigefügte neue Satzung beschließen.
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- 11Friedhofsgebühren 2005Zur Vorlage · 04/0461 · Beschlussvorlage
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Der Zentrale Betriebshof Gladbeck empfiehlt für das Jahr 2005 eine Anpassung der Tarife für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und deren Einrichtungen. Während die bestehende Tarifstruktur beibehalten werden soll, sieht die Vorlage eine durchschnittliche Erhöhung der Tarife für die Grabbereitung, die Grabüberlassung sowie die Nutzung der Trauerhallen um 10,35 % vor. Im Gegenzug sollen die Gebühren für Aus- und Umbettungen um durchschnittlich 8,54 % gesenkt werden. Der Tarif für die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten soll an die Kosten der Grabbereitung eines Kindergrabes angepasst werden.
Die Grundlage für diese Anpassungen ist ein ermittelter Gebührenbedarf in Höhe von 1.534.233 Euro. Dieser Anstieg resultiert aus steigenden Finanzbedarfen, unter anderem durch geplante Bau- und Renovierungsmaßnahmen auf den Friedhöfen Brauck und Rentfort im Umfang von etwa 200.000 Euro sowie durch Personal- und Sachkosten im Zuge der Übernahme des Bestattungswesens vom Standesamt durch den ZBG. Um die Gebührenentwicklung zu stabilisieren, soll zudem ein Gebührenüberschuss aus dem Jahr 2003 eingesetzt werden, wodurch die effektive Steigerung gegenüber 2004 auf 4,99 % sinkt.
Dem erhöhten Bedarf steht eine prognostizierte Rückgang der Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtungen gegenüber. Die Planung geht von einer geringeren Anzahl an Gebührentatbeständen aus. Zudem wird ein Trend zu weniger Wahlgräbern und eine Stabilisierung der Nachfrage bei Gemeinschaftsgräbern erwartet.
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- 12Holzeinschlagsarbeiten Winter 2004/2005Zur Vorlage · 04/0466 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0466 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck befasst sich mit den geplanten Holzeinschlagsarbeiten für das Winterhalbjahr 2004/2005. Die Stadt Gladbeck verfügt über eine Waldfläche von etwa 219 Hektar. Die Bewirtschaftung dieser Flächen erfolgt auf Grundlage des seit Ende 1995 bestehenden Betriebsplanes für den Stadtwald. Ein neuer Betriebsplan, der in einem etwa zehnjährigen Rhythmus erstellt wird, befindet sich derzeit durch ein Forstplanungsbüro in der Erarbeitung. Sobald dieser vorliegt, wird er dem Werksausschuss zur Vorlage gebracht.
Der Zentrale Betriebshof Gladbeck wird fachlich durch das Forstamt Recklinghausen beraten und ist Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft Bottrop. Die Details zu den für das Winterhalbjahr vorgesehenen Holzeinschlagsarbeiten sind in den Anlagen der Vorlage aufgeführt.
Die Vorlage weist keine erfolgswirksamen Auswirkungen auf den Haushalt aus. Es sind weder einmalige noch jährliche Erträge oder Aufwendungen, wie etwa Personalkosten, Unterhaltungs- oder Finanzierungskosten, zu verzeichnen. Der Entwurf sieht vor, dass der Werksausschuss den Bericht über die geplanten Arbeiten zur Kenntnis nimmt.
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- 13Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 14Mitteilungen des Beigeordneten und der Betriebsleitung
- 15Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 16Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 17Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 18Beschlusscontrolling - Beschlussfassungen im 1. Halbjahr 2004nicht öffentlich
- 19Ergebnisberichte Januar bis Juni 2004 und Januar bis September 2004 nicht öffentlich
- 20Wirtschaftsplan 2005 nicht öffentlich
- 21Bestellung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2004 nicht öffentlich
- 22Mitteilungen des Ausschussvorsitzendennicht öffentlich
- 23Mitteilungen des Beigeordneten und der Betriebsleitungnicht öffentlich