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Beschlussvorlage

Abfallentsorgungsgebühren 2005

04/0459 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0459 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung und der Tarifsatzung für die Abfallentsorgung im Jahr 2005. Der Gebührenbedarf für die kostenrechnende Einrichtung beläuft sich nach der Berechnung auf 6.575.361 Euro. Hierbei werden Gebührenausgleichsrücklagen aus den Jahren 2002 und 2003 zur Gebührenstabilisierung berücksichtigt.

Die Kalkulation basiert auf einer Veränderung der Abfallmengen und Behälterdaten. Während das Aufkommen an Bioabfall auf 2.800 Tonnen hochgerechnet wird, steigt das Restabfallaufkommen auf 24.400 Tonnen. Ein wesentlicher Faktor für die Gebührenentwicklung ist der Anstieg der Bioabfallbehälter-Nutzer auf 6.880 Haushalte im Jahr 2004, was zu Mehrkosten im Bereich Personal, Maschinen und Entsorgung führt. Zudem führt die Reduzierung des Restabfallvolumens durch die Nutzung gebührenfreier Bioabfallbehälter zu einer Erhöhung der Gebührensätze.

Die geschätzten Kreisgebühren für 2005 liegen bei 133,00 Euro für Restabfall und 96,00 Euro für Bioabfall. Der Gebührenbedarf steigt im Vergleich zum Vorjahr um 64.104 Euro. Die Verwaltung hat das Berechnungssystem vereinfacht, indem von einer detaillierten Aufschlüsselung bestimmter Kostenblöcke wie der Sperrgutabfuhr abgesehen wurde, da die Logistik im Betriebshof angepasst wurde. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2005 zur Kenntnis nehmen, billigen und die neue Tarifsatzung beschließen.

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