Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nummer 22/0082 behandelt die Zusammenstellung unerheblicher über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021. Grundlage der Vorlage ist § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), wonach solche Ausgaben dem Rat zur Kenntnis zu geben sind.
Der Stadtkämmerer hat hierzu eine Aufstellung vorgelegt, die als „Liste 2“ bezeichnet wird. Diese umfasst die im betreffenden Haushaltsjahr getätigten Zahlungen und Aufwendungen, welche die Grenze zur Erheblichkeit nicht überschreiten.
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss berät über diese Zusammenstellung in seiner Sitzung am 14. Februar 2022 und gibt eine Empfehlung an den Rat ab. Die Entscheidung über die förmliche Kenntnisnahme der Liste ist für die Ratssitzung am 16. Februar 2022 vorgesehen. Weitere finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Folgen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 122 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 223101100082
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220202103356-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20220202122655-0