Wahl des Integrationsrates am 25. Mai 2014 Neufassung der Wahlordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage 14/0094 des Amtes für Integration und Sport befasst sich mit der Neufassung der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Anpassung ist die Novellierung des § 27 der Gemeindeordnung NRW durch den Landtag.
Die Neufassung der Wahlordnung sieht wesentliche inhaltliche Änderungen vor. Der Kreis der aktiv Wahlberechtigten wird erweitert, sodass künftig auch Staatenlose sowie alle eingebürgerten Personen wahlberechtigt sind, unabhängig davon, wann die Einbürgerung erfolgte. Zudem wird der Wahltermin der Wahl der Integrationsratsmitglieder künftig auf den Tag der Kommunalwahl gelegt.
Ein weiterer Punkt der Neuregelung betrifft die Möglichkeit zur Benennung von Stellvertretungen, wobei die neue Wahlordnung eine Listen-Stellvertretung zulässt. Hinsichtlich der Ergebnisermittlung sieht die Vorlage vor, dass die Stimmenauszählung nicht in den einzelnen Wahllokalen, sondern durch einen zentralen Auszählungswahlvorstand erfolgt. Die Stimmzettel sollen nach Schließung der Wahllokale ungezählt und versiegelt zum Wahlbüro gebracht werden. Auch für die Ermittlung der Briefwahlergebnisse ist dieses Verfahren vorgesehen.
Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, wird statt einer Änderungssatzung eine vollständige Neufassung der Integrationsratswahlordnung vorgeschlagen. Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, diese Neufassung zu beschließen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 143001100093
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20140203143616
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20140203143656
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