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Beschlussvorlage

Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters sowie der Ratsmitglieder

09/0277 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 09/0277 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter des Bürgermeisters sowie der übrigen Ratsmitglieder der Stadt Gladbeck. Grundlage für dieses Vorhaben sind die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck ist der Bürgermeister dazu berechtigt, die Stellvertreter und die Ratsmitglieder in feierlicher Form einzuführen. Der Vorgang der Verpflichtung erfolgt durch das Erheben der Betroffenen von ihren Plätzen. Dabei wird eine spezifische Formel vorgesprochen, mit der die Mitglieder ihr Einverständnis erklären, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen.

Die Vorlage sieht für diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen vor. Der Rat ist im Rahmen der Sitzung am 29. Oktober 2009 über diesen Vorgang zu entscheiden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 138 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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