Einführung und Verpflichtung der Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Bürgermeisters und der Ratsmitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0209 des Bürgermeisterbüros regelt die formelle Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter des Bürgermeisters sowie der übrigen Ratsmitglieder der Stadt Gladbeck. Grundlage für dieses Verfahren sind die Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 67 Abs. 3 GO NRW) sowie die Hauptsatzung der Stadt Gladbeck.
Gemäß der gesetzlichen Vorgaben obliegt dem Bürgermeister die Durchführung der Einführung. Der Vorgang erfolgt in feierlicher Form, indem der Bürgermeister von den Sitzplätzen aus das Einverständnis der Ratsmitglieder und Stellvertreter einholt. Die Verpflichtung erfolgt durch das Vorsprechen einer festgelegten Formel. Darin erklären sich die Mitglieder dazu bereit, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen.
Mit der Vorlage wird der entsprechende Ablauf für die Sitzung des Rates am 17. Juni 2014 vorbereitet. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese Maßnahme zu erwarten. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Rat.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 149 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 140505100209
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Einführung des elektronischen Sitzungsdienstes - Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse - 05.05.2014
- Haupt- und Finanzausschuss - Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und Wahlen - 05.05.2014
- Wahl der Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Bürgermeisters 05.05.2014
- Bestellung einer Schriftführerin/eines stellv. Schriftführers 05.05.2014
- Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters 05.05.2014
- Bildung von Ausschüssen - Festlegung der Ausschusssitze und Wahlen - 14.05.2014