Einführung und Verpflichtung der Mitglieder des Jugendrates beim Bürgermeister der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 10/0057 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Einführung und der Verpflichtung von Mitgliedern des Jugendrates beim Bürgermeister der Stadt Gladbeck. Grundlage für dieses Vorhaben ist ein Ratsbeschluss der Stadt Gladbeck vom 17. Dezember 2009.
Gemäß § 16 c der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck ist der Jugendrat berechtigt, Vertreter in den Schulausschuss zu entsenden. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass diese Vertreter nach den Vorgaben des § 5 der Hauptsatzung förmlich zu verpflichten sind. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wird die personelle Besetzung der entsprechenden Positionen im Schulausschuss durch die Vertretung des Jugendrates formalisiert.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Durchführung dieser Verpflichtung keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Gladbeck entstehen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Schulausschuss.
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