Einführung und Verpflichtung der Stellvertretungen der Bürgermeisterin und der Ratsmitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 25/0377 regelt die Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeister sowie der übrigen Ratsmitglieder in Gladbeck. Grundlage für dieses Verfahren ist § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Bürgermeisterin die Stellvertretungen und die Mitglieder des Rates in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Der Ablauf der Verpflichtung ist gemäß § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck festgelegt. Die Durchführung erfolgt durch die Bürgermeisterin, indem die betroffenen Personen von ihren Plätzen aufstehen und ihr Einverständnis mit einer vorgegebenen Formel bekunden. In dieser Erklärung verpflichten sich die Mitglieder dazu, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass mit der Durchführung dieses Vorgangs keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Zudem besteht keine wesentliche Klimarelevanz für das Vorhaben. Die Vorlage dient somit der formellen Umsetzung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Anforderungen an die Einführung der Ratsmitglieder und deren Stellvertretungen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 251509100376
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