Dringlichkeitsantrag gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW - Strukturelle Neuaufstellung der GWG -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 09/0099, eingereicht von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, behandelt einen Dringlichkeitsantrag gemäß § 48 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gegenstand des Antrags ist die strukturelle Neuaufstellung der Gladbecker Wohnungsgesellschaft (GWG).
Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates am 12. Februar 2009 vorbereitet. Aus dem Dokument geht hervor, dass für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen keine finanziellen Auswirkungen im Sinne von Aufwendungen oder Erträgen in der Ergebnisrechnung sowie keine Auswirkungen im investiven Finanzplan zu verzeichnen sind. Es stehen somit keine zusätzlichen Haushaltsmittel für die Umsetzung des Antrags zur Verfügung. Der Beschlussentwurf sieht eine Entscheidung durch den Bürgermeister vor, wobei die inhaltliche Begründung des Antrags in einer separaten Anlage aufgeführt ist. Die Vorlage liegt dem Rat zur Beratung und Entscheidung vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 92302100100
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20090223113423
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