Dringlichkeitsantrag gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW der SPD-Ratsfraktion 'Resolution zum Kommunalwahltermin'
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 09/0177 einen Dringlichkeitsantrag gemäß § 48 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen eingebracht. Gegenstand des Antrags ist eine Resolution zum Termin der anstehenden Kommunalwahl.
Der Antrag wurde zur Beratung für die Sitzung des Rates am 26. März 2009 vorbereitet. Aus dem vorliegenden Dokument geht hervor, dass die Fraktion eine formale Stellungnahme in Form einer Resolution anstrebt, deren detaillierter Inhalt in einer Anlage zur Vorlage ausgeführt ist.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine Kosten oder Erträge ausgewiesen. Es sind weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Einnahgaben in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan verzeichnet. Die Vorlage enthält zudem keine Angaben zu personellen oder sachlichen Aufwendungen für die Verwaltung.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 90304100179
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20090403110845
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