Bestellung der Schriftführung und stellvertretenden Schriftführung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck berät über die Neubesetzung der Schriftführung sowie der stellvertretenden Schriftführung für das Gremium. Grundlage hierfür ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche vorschreibt, dass die Niederschriften der Ausschussbeschlüsse vom Ausschussvorsitzenden und einer vom Ausschuss zu bestellenden Person unterzeichnet werden müssen.
Da die bisherige Schriftführerin für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung steht, hat die Verwaltung einen Vorschlag zur Neuregelung vorgelegt. Es wird beantragt, den bisherigen stellvertretenden Schriftführer zum Schriftführer zu bestimmen. Gleichzeitig soll eine neue Person als stellvertretende Schriftführerin bestellt werden.
Mit diesem Beschlussantrag sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Auch hinsichtlich der Klimarelevanz ergeben sich aus der Vorlage keine wesentlichen Auswirkungen.
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