Einführung und Verpflichtung der Mitglieder der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie der beratenden Mitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0441 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit dem Verfahren zur Einführung und Verpflichtung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Da für die Leitung der konstituierenden Sitzung bis zur Neuwahl eines Vorsitzenden keine ausdrückliche gesetzliche Regelung vorliegt, wird vorgeschlagen, diese Aufgabe analog zu den Bestimmungen der Gemeindeordnung dem Altersvorsitzenden aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder zu übertragen.
Im Rahmen dieses Verfahrens sollen die Mitglieder der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die beratenden Mitglieder des Ausschusses offiziell eingeführt werden. Die Mitglieder erklären dabei durch das Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit einer festgelegten Verpflichtungsformel. Darin verpflichten sie sich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen.
Für das Vorhaben sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten. Die Vorlage wurde zur Beratung in die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 1. Dezember 2009 eingebracht.
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Dokumente
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