Verpflichtung und Einführung der Mitglieder der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie der beratenden Mitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/0461 des Amts für Jugend und Familie dient der Kenntnisnahme im Jugendhilfeausschuss. Gegenstand der Vorlage ist die Verpflichtung und Einführung der Mitglieder der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie der beratenden Mitglieder des Ausschusses.
Basierend auf der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck wird festgelegt, dass die Aufgaben der Einführung und Verpflichtung der noch nicht eingeführten Ausschussmitglieder durch die Altersvorsitzende übernommen werden. Der Vorgang erfolgt gemäß der geltenden Vorschriften für den Rat.
Die Durchführung der Einführung sieht vor, dass die Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat angehören, durch das Erheben von den Sitzplätzen ihr Einverständnis erklären. Dabei wird eine festgelegte Formel verlesen, in der sich die Mitglieder verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen und keine klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen sind.
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Dokumente
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