Haupt- und Finanzausschuss; hier: Wahl der/des stellv. Vorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0401 des Bürgermeisterbüros dient der Durchführung einer Wahl im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gladbeck. Gegenstand der Vorlage ist die Wahl einer stellvertretenden Vorsitzenden oder eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Ausschuss.
Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach führt der Bürgermeister den Vorsitz im Hauptausschuss, während der Ausschuss aus seiner Mitte eine oder mehrere Vertretungen des Vorsitzenden wählt. Da die Aufgaben des Hauptausschusses und des Finanzausschusses in Gladbeck gemeinsam vom Haupt- und Finanzausschuss wahrgenommen werden, bezieht sich die Wahl auf dieses kombinierte Gremium.
Das Wahlverfahren sieht vor, dass Wahlen nach den gesetzlichen Bestimmungen durch offene Abstimmung oder durch Abgabe von Stimmzetteln erfolgen können, sofern kein Widerspruch vorliegt. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis erzielt werden, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Im Falle einer Stimmengleichheit ist das Los entscheidend.
Mit der Vorlage wird der Beschlussentwurf vorgelegt, eine stellvertretende Vorsitzleitung zu bestimmen. Finanzielle Auswirkungen durch diese Wahl werden nicht erwartet.
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