Dringlichkeitsantrag gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO der SPD-Ratsfraktion ' Bauvorhaben auf dem Grundstück des Gesundheitsamtes'
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat mit der Vorlage Nummer 09/0178 einen Dringlichkeitsantrag gemäß § 48 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung der Stadt Gladbeck eingebracht. Der Antrag, der für die Sitzung des Rates am 26. März 2009 vorgesehen war, befasst sich mit der Thematik der Bauvorhaben auf dem Grundstück des Gesundheitsamtes.
Die vorliegende Beschlussvorlage dient der Vorlage im Rat und ist von der SPD-Ratsfraktion als federführendes Organ formuliert worden. Aus dem Dokument geht hervor, dass für die Umsetzung des Antrags keine finanziellen Auswirkungen im Sinne von Aufwendungen oder Erträgen in der Ergebnisrechnung sowie keine Auswirkungen auf den investiven Finanzplan zu verzeichnen sind. Es stehen somit keine zusätzlichen Haushaltsmittel für die Umsetzung des Vorhabens zur Verfügung. Der inhaltliche Kern des Antrags, der in der Anlage der Vorlage detailliert ausgeführt wird, konzentriert sich auf die bauliche Entwicklung der genannten Fläche des Gesundheitsamtes.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 138 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 90304100180
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20090403111615
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Dringlichkeitsantrag gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW der SPD-Ratsfraktion 'Resolution zum Kommunalwahltermin' 03.04.2009
- Bebauungsplan Nr. 45, 1., 2., 3., 4., 5. Änderung Gebiet: Marktplatz Rosenhügel hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 08.04.2009
- Bebauungsplan Nr. 16 Gebiet: Schürenkampstraße / B 224 hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 08.04.2009
- Integriertes Handlungskonzept für das Projekt Integrierte Stadtentwicklung Gladbeck-Mitte 1. Statusbericht 2. Förmliche Festlegung des Stadterneuerungsgebietes Gladbeck-Mitte 08.04.2009
- Planfeststellung für den Bau der A 52 vom AK Essen-Nord (B 224) bis AK Essen/Gladbeck, im Abschnitt Teil 01: AK Essen-Nord (B 224) südlich AK Essen-Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) von Bau-km 0+000 bis Bau-km 3+625,072 in den Städten Essen und Bottrop sowie in den Gemeinden Hünxe und Schermbeck hier: Stellungnahme der Stadt Gladbeck im Rahmen des Anhörungsverfahren 25.03.2009
- Änderung der Förderrichtlinien von Solarkollektoren 23.03.2009