Antrag gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW der SPD-Ratsfraktion - Änderung der Hauptsatzung -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 09/0490 befasst sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion, der gemäß § 48 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck.
Die Vorlage wurde für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorbereitet. Der inhaltliche Fokus der Vorlage liegt auf der rechtlichen Grundlage für die vorgeschlagene Satzungsänderung durch die Fraktion. Details zu den spezifischen inhaltlichen Anpassungen der Hauptsatzung sind in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Verwaltung hat die Vorlage zur Beratung und Entscheidung im genannten Ausschuss vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 91911100493
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20091119173656
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