Bestellung einer Schriftführerin und einer Stellvertreterin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Wahlausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 09/0527 des Wahlausschusses wird die Bestellung einer Schriftführerin sowie einer stellvertretenden Schriftführerin für die Erstellung der Niederschriften über die Sitzungen des Gremiums beantragt. Die Grundlage für die Protokollführung bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche die Aufzeichnung der Beschlüsse in den Ausschüssen vorschreibt. Zudem ist der Wahlausschuss gemäß der geltenden Rechtslage befugt, die zuständigen Personen für die Protokollführung und deren Vertretung zu bestellen.
Die Verwaltung schlägt vor, zwei Personen für diese Aufgaben zu bestimmen. Mit dem vorliegenden Entwurf soll die Ernennung einer Schriftführerin sowie einer stellvertretenden Schriftführerin erfolgen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen, da keine zusätzlichen Aufwendungen oder Erträge in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan ausgewiesen werden. Die Vorlage wurde vom Bürgermeister und dem Wahlleiter zur Entscheidung vorgelegt.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Wahlausschuss
- Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge 05.01.2010
- Einteilung der Stadt Gladbeck in Wahlbezirke 07.06.2013
- Bestellung einer Schriftführerin und einer Stellvertreterin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Wahlausschusses 07.06.2013
- Kommunalwahlen: Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge 25.03.2014
- Integrationsratswahl: Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge 25.03.2014
- Integrationsratswahl: Feststellung des Ergebnisses der Wahl des am 25.05.2014 07.05.2014