Bestellung einer Schriftführerin und einer Stellvertreterin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0325 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Bestellung der Schriftführung für den Wahlprüfungsausschuss. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Erstellung von Niederschriften über die Beschlüsse der Ausschüsse vorgeschrieben. Der Wahlprüfungsausschuss ist zudem nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen dazu berechtigt, die Schriftführung sowie eine Stellvertretung zu bestellen.
Der Entwurf sieht vor, eine Person als Schriftführerin und eine weitere Person als stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses zu bestellen. Mit der Umsetzung dieser Bestellung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung über den Beschlussentwurf wird in der öffentlichen Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 3. September 2014 behandelt.
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