Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2008 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 11.02.02 - Unterhaltung und Betrieb der Stadtentwässerung - bei der HSt. Transferaufwendungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage 08/0417 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2008. Hintergrund der Vorlage ist ein geänderter Beitragsbescheid der Emschergenossenschaft vom 16. September 2008.
Durch diesen Bescheid hat sich der Beitrag der Stadt Gladbeck für das Jahr 2008 um 106.000 Euro gegenüber der ursprünglichen Festsetzung erhöht. Da ein Teilbetrag bereits am 15. Oktober 2008 fällig war und bei verspäteter Zahlung Säumniszuschläge der Emschergenossenschaft anfallen könnten, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffen.
Der Entwurf sieht vor, die Dringlichkeitsentscheidung, welche durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied am 24. September 2008 getroffen wurde, förmlich zu genehmigen. Hierbei sollen im Produkt 11.02.02, welches die Unterhaltung und den Betrieb der Stadtentwässerung umfasst, 106.000 Euro überplanmäßig bereitgestellt werden. Zur Deckung dieses Bedarfs im Bereich der Transferaufwendungen sollen Mehrerträge aus dem Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben innerhalb desselben Produkts herangezogen werden.
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