Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Betriebsausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0217 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck befasst sich mit der Neuregelung der Protokollführung im Betriebsausschuss. Hintergrund des Antrags ist die Vakanz der Position des stellvertretenden Schriftführers, da der bisherige Stelleninhaber nicht mehr beim Zentralen Betriebshof beschäftigt ist.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist vorgeschrieben, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften aufzunehmen sind. Diese Protokolle müssen sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Um die ordnungsgemäße Dokumentation der Sitzungen des Betriebsausschusses weiterhin zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung die Bestellung eines neuen stellvertretenden Schriftführers vor. Der Beschlussentwurf sieht vor, einen Beschäftigten des Zentralen Betriebshofes für diese Aufgabe zu bestimmen, um die personelle Vertretung für die Fertigung der Niederschriften dauerhaft zu regeln. Die Vorlage wurde durch den Ersten Betriebsleiter erstellt und dient als Entscheidungsgrundlage für die Sitzung des Betriebsausschusses am 26. Mai 2008.
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