Bestellung des stellvertretenden Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Betriebsausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss der Stadt Gladbeck steht die Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für die Erstellung der Niederschriften über die Sitzungen des Gremiums zur Entscheidung. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung NRW, welche vorschreibt, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu führen ist. Diese Niederschrift muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, eine Person für die Fertigung dieser Protokolle zum stellvertretenden Schriftführer zu bestellen. Damit soll die ordnungsgemäße Dokumentation der Sitzungsergebnisse im Betriebsausschuss gewährleistet werden. Für diese Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Zudem wurde festgestellt, dass das Vorhaben keine wesentliche Klimarelevanz besitzt, weshalb eine entsprechende Prüfung der Alternativen oder klimapolitischen Auswirkungen nicht notwendig war.
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