Bestellung der stellvertretenden Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Betriebsausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss der Stadt Gladbeck steht die Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin zur Disposition. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 19/0350 regelt die personelle Besetzung für die Erstellung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung NRW, wonach über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen ist. Diese Niederschrift muss laut Vorgabe sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, eine Person zur stellvertretenden Schriftführerin für die Fertigung dieser Protokolle zu bestellen. Mit der Umsetzung der Vorlage sind laut den Angaben in der Beschlussvorlage keine erfolgswirksamen Auswirkungen auf den Haushalt oder den Vermögensplan der Stadt zu erwarten. Es werden keine zusätzlichen Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Die Entscheidung über die Bestellung ist für die Sitzung des Betriebsausschusses am 23. September 2019 vorgesehen.
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