Bestellung der Schriftführerin und des stellvertretenden Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Betriebsausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss der Stadt Gladbeck wird über die Bestellung von Personal für die Protokollführung bei den Sitzungen beraten. Auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist für die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu erstellen, die vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, eine Person zur Schriftführerin und eine weitere Person zum stellvertretenden Schriftführer für die Erstellung der Niederschriften über die Sitzungen des Betriebsausschusses zu bestellen. Damit soll die ordnungsgemäße Dokumentation der Ausschusssitzungen sichergestellt werden.
Die Maßnahme hat laut dem Dokument keine Auswirkungen auf den Erfolg oder das Vermögen der Stadt sowie keine klimarelevanten Folgen. Es handelt sich um eine rein organisatorische Regelung zur Besetzung der erforderlichen Funktionen für die Protokollführung im Ausschuss.
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Dokumente
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