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Beschlussvorlage

Bestellung des Schriftführers und der stellvertretenden Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Betriebsausschusses

19/0040 18.01.2019 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 19/0040 des Betriebsausschusses wird die Bestellung der Personen für die Protokollführung der Ausschusssitzungen beantragt. Grundlage für dieses Vorhaben ist die Gemeindeordnung NRW, die gemäß § 58 Abs. 7 die Erstellung von Niederschriften über die Beschlüsse der Ausschüsse vorschreibt. Die fertigen Niederschriften müssen dabei sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.

Der vorliegende Entwurf sieht vor, eine Person zum Schriftführer und eine weitere Person zur stellvertretenden Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Betriebsausschusses zu bestellen. Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Bestellung keine erfolgswirksamen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss, wobei der Betriebsleiter als Berichterstatter fungiert. Die Entscheidung über den Beschlussentwurf war für die Sitzung am 28. Januar 2019 vorgesehen.

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