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Beschlussvorlage

Neufassung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen a) in Kindertageseinrichtungen b) in der Kindertagespflege

11/0438 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Jugend und Familie sieht eine Neufassung der Satzungen zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege vor. Hintergrund der Neuregelung ist die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes, welches seit August 2011 den Besuch des letzten Kindergartenjahres beitragsfrei stellt. Während das Land die damit verbundenen Einnahmeausfälle durch pauschale Ausgleichszahlungen kompensiert, sollen die kommunalen Satzungen an diese gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.

Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Einführung einer jährlichen Dynamisierung der Elternbeiträge um 1,5 Prozent. Diese Maßnahme soll die systemkonforme Anpassung an die steigenden Kindpauschalen gewährleisten und die finanzielle Stabilität der Kommunalverwaltung unterstützen. Durch die Neuregelung wird angestrebt, Ungleichheiten bei Geschwisterkindregelungen zu vermeiden, die unter der neuen landesseitigen Regelung zu unterschiedlichen Belastungen führen könnten.

Die Verwaltung prognostiziert durch die Anpassung der Satzungen langfristige Mehreinnahen. Zudem wird die Geltungsdauer der Satzung aus rechtlichen Erwägungen auf drei Jahre begrenzt. Der Beschluss umfasst neben den Beitragssatzungen für Kindertageseinrichtungen auch die Anpassung der Richtlinien zur Gewährung von Geldleistungen für die Kindertagespflege. Die Neufassungen der Satzungen und Richtlinien stehen zur Beschlussfassung bereit.

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