Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen entscheiden. Ein im Februar 2024 gefasster Beschluss zur Fortschreibung der Elternbeitragstabelle konnte aufgrund einer unterlassenen öffentlichen Bekanntmachung nicht rechtzeitig wirksam werden.
Da die neuen Werte für die Monate August und September 2024 bereits durch Festsetzungsbescheide an die Eltern kommuniziert und eingezogen wurden, müssen die über die bisherigen Sätze hinausgehenden Beträge erstattet werden. Die Verwaltung beziffert den einmaligen Aufwand für diese Erstattungen auf 68.000 Euro. Durch die erneute Beschlussfassung soll sichergestellt werden, dass die angepasste Elternbeitragstabelle ab dem 1. Oktober 2024 rechtlich wirksam ist. Die Anpassung der Beiträge erfolgt auf Basis einer Fortschreibungsrate von 9,65 Prozent, wie sie vom LWL für das Kindergartenjahr 2024/2025 festgelegt wurde.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 122 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 241309100443
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240913105124-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20240913122702-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20240913122719-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20240913122710-0
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20240913122732-0
- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20240923145200-0