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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 54 Gebiet: Aufschlämmungsgebiet Ellinghorst hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

08/0006

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird im Rahmen der Sitzung am 24. Januar 2008 über den Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für das Aufhebungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 54 beraten. Das betroffene Gebiet umfasst das Aufschlämmungsgebiet Ellinghorst.

Der seit 1973 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 54 sah ursprünglich die Entwicklung von Gewerbegebieten sowie die Trassenführung einer Westumgehung vor. Diese Ziele wurden jedoch nicht vollständig umgesetzt, was zu einer Reduzierung des Planbereichs führte. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 148 zur Arrondierung in Ellinghorst soll nun die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 54 erfolgen.

Die Verwaltung begründet das Vorhaben damit, dass eine gewerbliche Nutzung des südlichen Teils des Gebiets aufgrund der Lage und der Bodenbeschaffenheit, die Bauwerksreste und Fundamente sowie starken Aufwuchses als unwirtschaftlich eingestuft wird. Zudem wird angeführt, dass eine gewerbliche Nutzung die Wohnqualität beeinträchtigen könnte und eine sinnvolle Erschließung des Bereichs nicht möglich sei.

Die bisher durchgeführten Beteiligungsverfahren der Behörden sowie der Öffentlichkeit im Jahr 2007 verliefen ohne Anregungen. Der Beschlussentwurf sieht vor, den Bebauungsplan Nr. 54 für das Aufhebungsverfahren öffentlich auszulegen. Finanzielle Auswirkungen werden für das Vorhaben nicht verzeichnet.

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