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Beschlussvorlage

Wahl eines technischen Beigeordneten

17/0110 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 17/0110 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Wahl eines technischen Beigeordneten für die Stadt Gladbeck. Die Stelle des Stadtbaurates ist vakant und wurde in verschiedenen Medien ausgeschrieben. Im Rahmen des Auswahlverfahrens gingen insgesamt elf Bewerbungen ein, wobei zwei Bewerber die Höchstaltersgrenze überschritten.

Nach einer durchgeführten Vorauswahl fanden am 22. März 2017 Vorstellungsgespräche mit fünf Bewerberinnen und Bewerbern statt, zu denen alle Mitglieder des Rates eingeladen waren. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westland liegt die Zuständigkeit für die Wahl eines Beigeordneten beim Rat. Die Amtszeit für die gewählte Person beträgt acht Jahre. Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe B 2 des Landesbesoldungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Zusätzlich wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 33 1/3 Prozent des im geltenden Satz festgelegten Betrages gewährt.

Die jährlichen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung belaufen sich auf einen Personalaufwand von etwa 135.000 Euro. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl der Person zur technischen Beigeordneten vor, wobei die Aushändigung der Ernennungsurkunde erst nach Ablauf einer einmonatigen Prüffrist oder nach Vorliegen einer gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigung der Wahl erfolgen darf.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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