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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 54 Gebiet: Aufschlämmungsgebiet Ellinghorst hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2(1) und § 1 (8) BauGB

07/0158

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 54 im Gebiet des Aufschlämmungsgebiets Ellinghorst beschlossen. Der Bebauungsplan, der seit dem 9. Oktober 1973 rechtsverbindlich ist, sah ursprünglich die Entwicklung von Gewerbegebieten sowie die Trassenführung einer Westumgehung vor. Diese Ziele wurden jedoch nicht vollständig umgesetzt, da sich der Planbereich bereits durch vorherige Änderungen und Teilaufhebungen auf den westlichen Bereich an der Maria-Therelien-Straße reduzierte.

Die Verwaltung begründet das Vorhaben damit, dass im Rahmen der Aufstellung des neuen Bebauungsplans Nr. 148 eine Arrondierung im Stadtteil Ellinghorst erfolgt. Eine weitere gewerbliche Nutzung des südlichen Teils des Bebauungsplans Nr. 54 wird als nicht sinnvoll erachtet, da die Erschließung durch das zukünftige Baugebiet Maria-Theresien-Straße/Rüttgerstraße eingeschränkt ist und die Wohnqualität beeinträchtigt würde. Zudem wird die Attraktivität des Standortes aufgrund der gekapselten Lage sowie der Bodenbeschaffenheit, die durch Bauwerksreste und starken Aufwuchs gekennzeichnet ist, als gering eingestuft.

Das Aufhebungsverfahren soll parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 148 durchgeführt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Baugesetzbuch-Bestimmungen und der Hauptsatzung. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Beschluss werden nicht erwartet.

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