Regionale Luftreinhalteplanung Ruhrgebiet
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0138 informiert den Umweltausschuss über die Planungen zur regionalen Luftreinhalteplanung im Ruhrgebiet. Hintergrund der Vorlage sind die Überschreitungen von Feinstaub-Grenzwerten in verschiedenen Städten sowie die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie, die vom Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) in Auftrag gegeben wurde.
Das Ziel der Planung ist die Schaffung großräumiger Konzepte für den Ballungsraum, um die Belastung an verkehrsreichen Straßenabschnitten sowie die urbane Hintergrundbelastung zu senken. Ein zentraler Bestandteil ist die Einführung einer regionalen Umweltzone, die als Vorrangzone für schadstoffarme Fahrzeuge fungieren soll. Eine solche regionale Lösung wird gegenüber kleinteiligen, städtischen Einzelmaßnahmen bevorzugt, um verkehrstechnische Beeinträchtigungen durch Umfahrungsverkehr zu vermeiden und wirtschaftliche Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Kommunen zu verhindern.
Die rechtliche Umsetzung der Umweltzone erfordert einen verbindlichen Luftreinhalteplan, für dessen Erstellung die Bezirksregierungen zuständig sind. Für Gladbeck ist die Bezirksregierung Münster verantwortlich. Die Koordination der notwendigen Pläne der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster soll durch das Landesumweltministerium sichergestellt werden, um einen gemeinsamen regionalen Luftreinhalteplan zu bilden. Der Entwurf eines solchen Plans soll in Kooperation mit den Städten, Kreisen und dem RVR erstellt werden. Ein mögliches Inkrafttreten der Umweltzone ist für den 01.01.2008 vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt, den Ausschuss regelmäßig über die weitere Entwicklung zu unterrichten.
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