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Beschlussvorlage

Luftreinhalteplan Ruhrgebiet-Nrd

11/0165

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksregierung Münster überarbeitet derzeit den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet-Nord, der die Städte Gladbeck, Bottrop, Gelsenkirchen, Herten, Recklinghausen und Castrop-Rauxel umfasst. Ziel der Fortschreibung ist die Anpassung an aktuelle Vorgaben der EU und des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Der bisherige Plan von 2008 basierte auf Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2). Während die Feinstaubwerte flächendeckend die EU-Grenzwerte einhalten, liegen die Stickstoffdioxid-Werte an bestimmten Messstationen, wie etwa der Grabenstraße in Gladbeck, weiterhin über dem zulässigen Grenzwert.

Der neue Maßnahmenkatalog sieht Modifikationen, Streichungen und Ergänzungen bestehender Maßnahmen vor. Ein zentraler Bestandteil des Entwurfs ist die geplante Einführung einer großflächigen, zusammenhängenden Umweltzonenregelung im Ruhrgebiet. Die Verwaltung hat gegenüber der Bezirksregierung angeregt, die B 224 sowie das gesamte Stadtgebiet von Gladbeck in diese Regelung einzubeziehen.

Die Verwaltung schlägt dem Umweltausschuss vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und den Maßnahmenvorschlägen zuzustimmen, um der Bezirksregierung das Einvernehmen der Stadt Gladbeck zu erteilen. Nach der Abgabe der Stellungnahmen der Kommunen ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Bezirksregierung vorgesehen. Das Inkrafttreten des neuen Plans ist nach aktuellem Zeitplan für den 1. Oktober 2011 geplant. Finanzielle Auswirkungen durch die Maßnahmen werden nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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