Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Nord
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierung Münster führt die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet Nord durch. Dieser Plan umfasst 13 Kommunen auf einer Fläche von etwa 1.500 km². Hintergrund der Überarbeitung ist die Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte an der Grabenstraße in Gladbeck, wo die Werte in den Jahren 2009 und 2010 den EU-Grenzwert von 40 µg/m³ um 20 % überschritten. Die PM10-Jahresmittelwerte werden hingegen flächendeckend eingehalten.
Das Inkrafttreten des neuen Plans wurde vom 01.06.2011 auf den 01.10.2011 verschoben. Die Verwaltung schlägt vor, den Maßnahmen mit der Ergänzung zuzustimmen, wobei das gesamte Stadtgebiet sowie die B 224 in die Umweltzone aufgenommen werden sollen. Ein möglicher Beginn einer neuen Umweltzonenregelung ist für den 01.01.2012 mit einem Verbot für rote Plaketten sowie für den 01.01.2013 mit einem Verbot für gelbe Plaketten vorgesehen.
Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet die Beschränkung der Einfahrt in die Umweltzone Ruhr auf Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette ab dem 01.01.2013. Für den Zeitraum ab dem 01.01.2015 wird eine weitere Verschärfung angestrebt, sodass das Befahren der Zone nur noch für Fahrzeuge mit grüner Plakette zulässig sein soll. Der Ausschuss stimmt zudem den vorliegenden Maßnahmenvorschlägen zu. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Regelung bestehen nicht.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20110513114921
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