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Beschlussvorlage

Luftreinhalteplan Ruhrgebiet-Nord

11/0326

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 11/0326 befasst sich mit dem aktuellen Sachstand zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet-Nord. Nachdem bereits im Mai 2011 im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen wurde, das gesamte Stadtgebiet Gladbeck sowie die Bundesstraße B 224 in die Umweltzone aufzunehmen und den Maßnahmenvorschlägen zuzustimmen, wurde zwischen dem 27. Juni und dem 26. Juli 2011 die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf durchgeführt. Der Teilplan lag hierfür bei den betroffenen Städten sowie der Bezirksregierung Münster aus und war zudem online einsehbar.

Im Rahmen dieses Verfahrens wurde die Möglichkeit zur persönlichen Einsichtnahme in der Stadtverwaltung mehrfach genutzt. Einwendungen konnten bei der Bezirksregierung Münster erhoben werden. Die Stadtverwaltung hat gegenüber der Bezirksregierung Münster erneut Stellung bezogen und bekräftigt den Wunsch, das gesamte Stadtgebiet inklusive der B 224 in die übergeordnete Umweltzone einzubeziehen.

Nach der abschließenden Bewertung und Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Bezirksregierung Münster den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan-Nord, veröffentlichen. Das Inkrafttreten des Gesamtplans ist für den 1. Oktober 2011 vorgesehen, während der Beginn der großen Umweltzone für den 1. Januar 2012 geplant ist. Für die vorliegende Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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