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Beschlussvorlage

Luftreinhalteplan Ruhrgebiet - Teilplan Nord

14/0032

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0032 der Verwaltung dient der Information des Umweltausschusses über den aktuellen Stand des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet – Teilplan Nord. Dieser regionale Plan umfasst die Städte Gladbeck, Bottrop, Gelsenkirchen, Herten, Recklinghausen und Castrop-Rauxel und wurde aufgrund von Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub und Stickstoffdioxid erstellt.

Hinsichtlich der Stickstoffdioxid-Belastung wird berichtet, dass die Messwerte an der Gradenstraße bis Ende Oktober eine mäßige Überschreitung des Jahresgrenzwertes von 40 µg/m³ aufwiesen. Die Belastung wird unter anderem durch den Straßenverkehr und die Nähe zur B 224 beeinflusst.

Ein wesentlicher Punkt der Vorlage ist die Verschärfung der Umweltzone in Gladbeck. Ab dem 1. Juli 2014 ist in dem durch die Hegestraße, Sandstraße und Konrad-Adenauer-Allee begrenzten Bereich nur noch die Einfahrt von Fahrzeugen mit grüner Plakette zulässig. Ausnahmegenehmigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei wirtschaftlicher oder sozialer Härte, möglich.

Die Stadt Gladbeck setzt die im Plan enthaltenen lokalen und regionalen Maßnahmen weitgehend um. Über den aktuellen Stand der Umsetzung muss der Bezirksregierung Münster bis zum 1. März 2014 Bericht erstattet werden. Zudem wird auf Forderungen der Deutschen Umwelthilfe nach weitergehenden Maßnahmen sowie auf die Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster für die Erstellung des Luftreinhalteplans hingewiesen. Der Ausschuss soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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