Bebauungsplan Nr.122 -1. Änderung- Gebiet: Linden-, Riesener- und Bülser Straße hier: Aufstellungsbeschluß gemäß § 2 (1) und § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck wird um einen Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 122 im Bereich der Linden-, Riesener- und Bülser Straße gebeten. Die Vorlage sieht vor, den bestehenden, seit Oktober 2003 rechtsverbindlichen Bebauungsplan im entsprechenden Geltungsbereich aufzuheben.
Grundlage der Änderung ist die Neugestaltung eines Grundstücks im Blockinnenbereich, auf dem sich ehemals der Bauhof eines Tiefbauunternehmens befand. Nach der Verlagerung des Betriebes an den Gewerbepark Gladbeck-Brauck wurde das Gelände von der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Gladbeck mbH erworben. Während die ursprüngliche Planung eine viergeschossige Wohnbebauung vorsah, wurde auf Wunsch der Wohnungsbaugesellschaft eine neue Planung entwickelt. Ziel dieser Änderung ist es, flächenschonendes, innenstadtnahes Wohnen anzubieten.
Die neue Planung sieht eine maximal zweigeschossige Bebauung in Form von Atriumhäusern vor. Diese soll aus zwei geschlossenen Bauzeilen sowie zwei Einzelbaukörpern bestehen, wobei die Bauweise unter anderem Satteldächer umfasst. Für die westliche Bauzeile ist eine integrierte Garage vorgesehen, während die östliche Bauzeile eingeschossig geplant ist. Eine Souterrainnutzung soll die bestehende Zufahrt der angrenzenden Wohnhäuser ermöglichen. Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung soll gemäß den gesetzlichen und kommunalen Vorgaben erfolgen.
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