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Beschlussvorlage

Sonderförderung für AWO-Tageseinrichtungen für Kinder in Gladbeck

07/0175 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0175 des Amts für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit dem Antrag der Arbeiterwohlfahrt – Unterbezirk Recklinghausen auf die vollständige Übernahme des Trägeranteils für drei Kindergärten in Gladbeck. Die betroffenen Einrichtungen befinden sich in der Brahmsstraße, der Enfieldstraße und der Marienstraße.

Der Antrag begründet die Forderung nach einer Sonderfinanzierung damit, dass der bisherige Eigenanteil der Arbeiterwohlfahrt in Höhe von etwa 19.000 Euro nicht mehr durch Überschüsse aus anderen Tätigkeitsfeldern ausgeglichen werden könne. Zudem wird auf einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand sowie auf die Kürzung der Betriebskostenzuschüsse durch das Land verwiesen. Die Verwaltung führt zudem an, dass in anderen Kommunen des Kreises Recklinghausen die Übernahme des Trägeranteils bereits praktiziert werde.

Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, der Arbeiterwohlfahrt ab dem 1. August 2007 einen Betriebskostenzuschuss von 100 Prozent zu gewähren, sofern ein Bedarf gemäß der Kindergartenbedarfsplanung besteht. Dies würde eine Erhöhung des Zuschusses von bisher 98 Prozent auf 100 Prozent bedeuten. Die jährlichen Mehrkosten für die Stadt belaufen sich auf rund 19.200 Euro, wobei für den Zeitraum von August bis Dezember 2007 einmalige Kosten in Höhe von etwa 8.000 Euro anfallen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

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