Kindertageseinrichtungen in Gladbeck Sonderförderung freier und kirchlicher Träger für das Kindergartenjahr 2024/2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit der Sonderförderung für freie und kirchliche Träger von Kindertageseinrichtungen in Gladbeck für das Kindergartenjahr 2024/2025. Da die Träger den gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil an den Betriebskosten nicht vollständig decken können, sieht die Vorlage die Bereitstellung von Fördermitteln vor, um das bestehende Platzangebot zu sichern und die Trägerpluralität zu erhalten.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Änderung des Berechnungsverfahrens. Die Verwaltung schlägt vor, von der bisherigen Orientierung an Taufzahlen Abstand zu nehmen. Stattdessen soll für einen Zeitraum von maximal drei Jahren ein neues Verfahren angewandt werden, das auf Durchschnittswerten der letzten zwei Jahre basiert und jährlich überprüft wird. Dies betrifft insbesondere die evangelisch-lutherische und die katholische Kirche.
Die beantragten Mittel umfassen verschiedene Träger wie die AWO, den Sozialdienst katholischer Frauen, die Falkennest gGmbH sowie Junikum. Für diese Einrichtungen wird die Übernahme des gesetzlichen Eigenanteils von 7,8 Prozent vorgeschlagen. Die Gesamtsumme der geplanten Sonderförderungen für das Kindergartenjahr 2024/2025 beläuft sich auf 1.586.778 Euro.
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