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Beschlussvorlage

Kindertageseinrichtungen in Gladbeck Sonderförderung freier und kirchlicher Träger für das Kindergartenjahr 2024/2025

24/0154 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 24/0154 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Gewährung von Sonderförderungen für freie und kirchliche Kindertageseinrichtungen in Gladbeck für das Kindergartenjahr 2024/2025. Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung des Platzangebotes durch die Übernahme der gesetzlichen Eigenanteile der Träger, da die Finanzierung nach dem Kinderbildungsgesetz als unzureichend eingestuft wird.

Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Berechnungsgrundlage, welche auf Taufzahlen basierte, durch einen Durchschnittswert der letzten zwei Jahre zu ersetzen. Diese neue Regelung soll zur Überprüfung für maximal drei Jahre angewandt werden. Für die Ev.-lutherische Kirchengemeinde wird ein Durchschnittswert von 1,85 % vorgeschlagen, während für den Kita-Zweckverband der katholischen Kirche ein Wert von 2,51 % sowie die Übernahme des vollen Trägeranteils von 10,3 % für Zusatzplätze vorgesehen ist.

Die Gesamtsumme der geplanten Sonderförderungen beläuft sich auf 1.586.778 €. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Gewährung der Mittel für die genannten Träger gemäß den in der Vorlage dargestellten Vorgaben vor.

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