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Beschlussvorlage

Sonderförderung Kath. Kindertageseinrichtungen

10/0135 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Fortführung der städtischen Trägerschaft für katholische Kindertageseinrichtungen sowie der Gewährung von Sonderförderungen. Im Rahmen eines bereits beschlossenen Prozesses steht zum 1. August 2010 die Übernahme des Kindergartens St. Franziskus in städtische Trägerschaft an. Die bisherigen Trägerwechsel der Einrichtungen St. Pius, St. Elisabeth und St. Ludger verliefen nach Angaben der Verwaltung einvernehmlich. Für die Übernahme von St. Franziskus sind im Stellenplan entsprechende Kapazitäten vorgesehen. Durch den Wegfall des bisherigen Eigenanteils der Kirche und eine geringere Landesförderung entstehen für die Kommune jährliche Mehraufwendungen von etwa 42.127 Euro.

Zudem wird die Gewährung einer 96-prozentigen Betriebskostenförderung für drei Gruppen beantragt. Dies betrifft die Einrichtung Christus-König, die trotz eines Interesses der evangelischen Kirche an einer Übernahme in katholischer Trägerschaft verbleibt. Ebenso sollen eine Gruppe im Kindergarten St. Michael und eine Gruppe im Kindergarten Heilig-Kreuz mit dieser Sonderförderung unterstützt werden. Hintergrund ist die Sicherung der Kindergartenplätze, da die katholische Kirche aufgrund sinkender Kinderzahlen eine Reduzierung der Gruppenanzahl plant. Der Kita-Zweckverband sichert im Gegenzug eine bedarfsgerechte Belegung der Gruppen zu. Die jährlichen kommunalen Mehraufwendungen für diese Sonderförderungen belaufen sich auf insgesamt 37.716 Euro.

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