Änderung der Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Gladbeck und die Erhebung von Benutzungsgebühren
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Übergangsheime und die Erhebung von Benutzungsgebühren vorgelegt. Grund für die Anpassung ist die veränderte Situation bei der Unterbringung von Geflüchteten sowie die Erweiterung des Angebots an Unterkünften. Die Neuregelung soll unter anderem neue Einrichtungen wie das Containerdorf auf der Horster Straße sowie städtisch angemietete Wohnungen, die zur Unterbringung von Flüchtlingen und obdachlosen Personen dienen, in den Geltungsbereich der Satzung einbeziehen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Neukalkulation der Gebühren nach dem Kostendeckungsprinzip des Kommunalabgabengesetzes. Da viele Bewohner mittlerweile Leistungen nach dem SGB II oder XII beziehen, verschiebt sich die Rolle der Stadt als Kostenträger. Die vorgeschlagene Gebührenstruktur unterscheidet zwischen regulären Einrichtungen, Notunterkünften und angemieteten Wohnungen. Dabei wird eine zweigeteilte Gebühr erhoben, die sich aus einem flächenbezogenen Anteil pro Quadratmeter und einer personenbezogenen Pauschale für Nebenkosten wie Heizung und Strom zusammensetzt. Für die Kategorie der Notunterkünfte wurde ein Deckel von 8,25 Euro pro Quadratmeter festgelegt, um eine Orientierung an der örtlichen Vergleichsmiete zu gewährleisten. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der beigefügten Satzung vor.
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