Änderung der Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Gladbeck und die Erhebung von Benutzungsgebühren
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine Änderung der Satzung über die Benutzung der Übergangsheime sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren vorgelegt. Grund für die Anpassung ist die veränderte Situation bei der Unterbringung von Geflüchteten und Obdachlosen. Durch die neue Rechtslage für ukrainische Schutzsuchende, die nun Leistungen nach dem SGB II bzw. XII erhalten können, sowie die Aufnahme neuer Unterbringungsformen wie Containerunterkünfte und angemieteter Wohnungen in den Satzungsbereich ist eine Neuregulierung vorgesehen.
Die Vorlage unterscheidet bei der Gebührengestaltung zwischen drei Kategorien: reguläre Einrichtungen, Notunterkünfte und angemietete Wohnungen. Die Gebühren setzen sich aus einem flächenbezogenen Anteil pro Quadratmeter und einer personenbezogenen Pauschale für Nebenkosten zusammen. Zur Einhaltung des Kostendeckungsprinzips und unter Berücksichtigung der örtlichen Vergleichsmieten wurde ein Deckel von 6,20 Euro pro Quadratmeter für bestimmte Kategorien festgelegt.
Für die Kategorie der Notunterkünfte wird eine Flächengebühr von 6,20 Euro pro Quadratmeter sowie eine Personenpauschale von 316,57 Euro vorgeschlagen. In der Kategorie der regulären Einrichtungen belaufen sich die Kosten auf 4,72 Euro pro Quadratmeter und 172,92 Euro pro Person. Für angemietete Wohnungen sind ein Flächenanteil von 6,20 Euro pro Quadratmeter und eine Personenpauschale von 115,02 Euro vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 222405100291
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220524100551-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20220524100551-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20220524100551-2