Änderung einer Ausschussbesetzung - CDU-Ratsfraktion -
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat eine Änderung der Besetzung des Sportausschusses beantragt. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung der Tätigkeit als ordentliches Mitglied durch ein Ratsmitglied am 20. September 2006.
Als Nachfolger für das ausgeschiedene Mitglied schlägt die Fraktion ein weiteres Ratsmitglied zur Wahl als ordentliches Mitglied im Sportausschuss vor. Die Grundlage für dieses Verfahren bildet § 50 Absatz 3 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss durch die Ratsmitglieder ein Nachfolger auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion oder Gruppe zu wählen ist.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Wahl des vorgeschlagenen Nachfolgers zum ordentlichen Mitglied im Sportausschuss beantragt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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