Änderung einer Ausschussbesetzung - CDU-Ratsfraktion -
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat eine Änderung der Besetzung im Stadtplanungs- und Bauausschuss beantragt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus seiner Funktion als stellvertretendes Mitglied in diesem Ausschuss.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sieht die Regelung vor, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss durch die Ratsmitglieder ein Nachfolger gewählt wird. Der Vorschlag der Fraktion sieht vor, ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied für den Stadtplanungs- und Bauausschuss zu benennen, welches die erforderlichen Voraussetzungen für diese Funktion erfüllt.
Durch die vorgeschlagene Neubesetzung ändert sich die Zusammensetzung des Ausschusses in der Gruppe der stellvertretenden Ratsmitglieder. Während die Anzahl der ordentlichen Mitglieder sowie der sachkundigen Bürger unverändert bleibt, erhöht sich die Zahl der stellvertretenden Ratsmitglieder von neun auf zehn, während sich die Anzahl der stellvertretenden sachkundigen Bürger von drei auf vier verringert. Mit der Neubesetzung wird die neue Struktur des Ausschusses formal festgelegt. Für diese personelle Änderung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 156 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 131406100307
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2013 13.06.2013
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2013 13.06.2013
- Vorlage des Jahresabschlusses 2012 und Lageberichts der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe 12.06.2013
- Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Gladbeck (Parkgebührenverordnung) vom 19.12.1996, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.06.2001 11.06.2013
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 3 gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2012 10.06.2013
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2013 hier: Überplanmäßiger Bedarf in den Produkten 03.01.03 (Realschulen) und 03.01.05 (Gesamtschule) Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 10.06.2013