Bebauungsplan Nr. 29a² Gebiet: Bloomshof-West hier: 1. Ergebnis des Beschlusses Nr. 4/2006 der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses vom 19.01.2006 zur Beteiligung der Straßen.NRW 2. Anregungen zur Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 06/0175 befasst sich mit dem Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 29a², Gebiet Bloomshof-West, der die Neuentwicklung eines Wohnquartiers mit Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern sowie einem zentralen Grünzug vorsieht. Die Planung basiert auf Überarbeitungen durch die E.ON Montan GmbH und ein Planungsbüro.
Im Rahmen der Abwägung werden verschiedene Anregungen von Behörden des Kreises Recklinghausen behandelt. Der Entwurf sieht vor, den Forderungen der Unteren Wasserbehörde stattzugeben, um die textliche Festsetzung zur Entsorgung von Niederschlagswasser sowie die Begründung hinsichtlich der Flurstücke 519, 599, 520 und 582 redaktionell zu korrigieren. Ebenso wird der Anregung der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde gefolgt, indem die Stellungnahme zur Bodenbeschaffenheit im Bereich des Regenrückhaltebeckens in die Begründung aufgenommen wird. Die Anregungen des Kreisgesundheitsamtes zum Lärmschutz sowie die Anregungen eines Bürgers sollen hingegen zurückgewiesen werden.
Hinsichtlich der Erschließung hat die E.ON Montan GmbH die Bereitschaft zur Übernahme der Erschließungsaufwendungen signalisiert. Während die E.ON den flächenmäßig größeren öffentlichen Spielplatz im südlichen Planbereich finanziert, übernimmt die Stadt Gladbeck die Realisierung des Spielplatzes im nördlichen Planbereich mit geschätzten Kosten von 40.000 Euro. Nach der Übernahme der öffentlichen Flächen für Straße und Grün entstehen jährliche Folgekosten von etwa 13.500 Euro. Der Rat soll den Bebauungsplan mit der Begründung vom 24.04.2006 als Satzung beschließen.
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