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Beschlussvorlage

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Gebiet: Bloomshof hier: 1. Anregungen zur Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB

06/0174 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck plant die vollständige Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 für das Gebiet Bloomshof. Dieser Plan, der seit dem 30. Dezember 1974 rechtsverbindlich ist, sieht für den Bereich zwischen der Gecksheide, dem Ludwig-Bette-Weg und der Bundesstraße B 224 eine Wohnbebauung in Geschosswohnungsbau mit bis zu sechs Geschossen sowie entsprechende Stellplatzanlagen vor. Die Verwaltung begründet die Aufhebung damit, dass die bestehenden Festsetzungen nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Zielvorstellungen entsprechen.

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des neuen Bebauungsplanes Nr. 29a2 soll der alte Plan Nr. 29 aufgehoben werden, da dessen Bereiche weitgehend von der Neuplanung überlagert werden. Bestimmte Restbereiche sollen jedoch nicht in die neue Planung einbezogen werden. Dazu gehören nicht überbaubare Grundstücksbereiche der Altbebauung an der Erlenstraße, ein baulich abgeschlossener Bereich am Franz-Zielaskoweg sowie ein Areal südlich des Lärmschutzwalles zur B 224, in dem sich eine Tankstelle befindet. Die Zulässigkeit von Vorhaben in diesen Bereichen richtet sich nach den Regelungen des Baugesetzbuches.

Die Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange fand bereits statt, wobei keine Anregungen zur Aufhebung eingingen. Auch die Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB verlief ohne Einwände. Der Rat der Stadt Gladbeck soll nun den Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 fassen. Die Aufhebung ist nicht an das Inkrafttreten des neuen Bebauungsplanes Nr. 29a2 gebunden.

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