Änderung einer Ausschussbesetzung - BIG-Ratsfraktion -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 06/0054 des Bürgermeisterbüros behandelt eine Neubesetzung im Sozialausschuss der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Mitglieds aus der Position des stellvertretenden beratenden Mitglieds im Sozialausschuss.
Auf Antrag der BIG-Ratsfraktion wird eine Umbesetzung der Ausschussmitglieder vorgeschlagen. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind die Ratsmitglieder befugt, bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds einen Nachfolger zu wählen. Der Vorschlag sieht vor, ein Ratsmitglied zum beratenden Mitglied des Sozialausschusses zu wählen und ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden beratenden Mitglied zu ernennen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die entsprechenden personellen Änderungen im Sozialausschuss vorgenommen werden. Mit der Neubesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 131 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 62501100053
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Beabsichtigte Kürzungen der Mittel im Landesjugendplan für die Kinder- und Jugendarbeit und die Tageseinrichtungen für Kinder, hier: Dringlichkeitsantrag der SPD-Ratsfraktion vom 18.01.2006 an den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses 25.01.2006
- Beschlusscontrolling/Beschlussliste 2. Halbjahr 2005 23.01.2006
- Änderung von Ausschussbesetzungen hier: Berufung eines stellv. Schulausschussmitgliedes 30.01.2006
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 3 - gem. §§ 81 und 82 GO NRW für 2005 18.01.2006
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2005; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 2.65000.000.956200 - Horster Straße von Waldorfschule bis Wilhelmstraße - 10.01.2006
- 4.1. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich: Schulstraße hier: Ergebnis der Offenlegung und Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Gladbeck 04.01.2006