Änderung einer Ausschussbesetzung - BIG-Ratsfraktion -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0245 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Änderung einer Ausschussbesetzung im Kulturausschuss der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines stellvertretenden Mitglieds aus dem Ausschuss. Da die bisherige stellvertretende Vertreterin seit dem 23. April 2012 nicht mehr in Gladbeck wohnhaft ist, erlischt die Mitgliedschaft gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes, welches die Wohnsitznahme im Wahlgebiet als Voraussetzung für die Wahl in einen Ausschuss festlegt.
Auf Vorschlag der BIG-Ratsfraktion wird die Wahl eines Nachfolgers beantragt. Die Vorlage sieht vor, ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen, welches die erforderlichen Voraussetzungen für das Amt erfüllt. Die Neubesetzung erfolgt gemäß § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), wonach die Ratsmitglieder bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds einen Nachfolger wählen, sofern dieser von der Fraktion oder Gruppe vorgeschlagen wird, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte.
Mit der geplanten Wahl ändert sich die Gesamtzusammensetzung der Ausschüsse nicht. Für die Neubesetzung der Position als stellvertretendes Mitglied im Kulturausschuss sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds vor.
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