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Beschlussvorlage

Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW; Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen

06/0255 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0255 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Neuregelung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen. Hintergrund ist eine Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder durch den Landtag Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2006. Diese Änderung ermächtigt die örtlichen Träger der Jugendhilfe, die Erhebung der Elternbeiträge eigenständig zu gestalten, und hebt die bisherige Beitragstabelle auf. Zudem entfällt die Beteiligung des Landes am Ausgleich des Elternbeitragsdefizits, was zu einem jährlichen Rückgang der Landeszuweisungen um etwa 240.000 Euro führt.

Um eine Erhöhung der Elternbeiträge um 16 Prozent aus sozialpolitischen Gründen zu vermeiden, sieht die Vorlage vor, die ausfallenden Landesmittel durch Minderausgaben im Budget des Amtes für Familie, Jugend und Soziales zu kompensieren. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der kommunalaufsichtlichen Stellungnahme zum Nothaushaltsrecht.

Da eine ordnungsgemäße Beratung im Jugendhilfeausschuss und im Rat vor dem 1. August 2006 aufgrund der späten Gesetzesverabschiedung und der Sommerpause nicht mehr möglich war, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung getroffen. Dabei wurde die beigefügte Satzung mit den bisher geltenden Beitragssätzen beschlossen. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, diese Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen.

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