Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO Abs. 1 S. 3 GO NRW hier: Aussetzen der Elternbeiträge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 21/0051 des Amts für Jugend und Familie dient der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW. Gegenstand der Entscheidung ist die Aussetzung der Elternbeiträge für den Zeitraum vom 1. bis zum 31. Januar 2021.
Die Entscheidung basiert auf einer am 15. Januar 2021 getroffenen Dringlichkeitsentscheidung der Bürgermeisterin und eines Ratsmitglieds. Hintergrund ist die Vorgabe der Landesregierung, die für den Zeitraum im Gegensatz zum Frühjahr 2020 kein Betretungsverbot für Kindertagesstätten und kein Kontaktverbot für Kindertageseltern vorsah, jedoch einen Appell an die Eltern zur häuslichen Betreuung richtete. Um die wirtschaftliche Belastung durch den eingeschränkten Pandemiebetrieb abzufedern, wurde in Abstimmung zwischen dem zuständigen Minister und dem Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen die Aussetzung der Beiträge vereinbart.
Die Stadt Gladbeck setzt den Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge für Angebote der Kindertagespflege, der Kindertageseinrichtungen sowie der Offenen Ganztagsbetreuung (OGS) um. Dies gilt unabhängig davon, ob im betreffenden Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird. Da die örtlichen Satzungen keine Regelungen für einen vorbehaltlosen Verzicht vorsehen, ist die nachträgliche Genehmigung durch den Rat erforderlich. Die finanziellen Auswirkungen werden mit einem einmaligen Ertragsausfall von circa 80.000 Euro beziffert.
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