Erlass von neuen Satzungsregelungen für die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0158 sieht eine Neufassung der Satzungsregelungen zur Erhebung der Vergnügungssteuer in Gladbeck vor. Hintergrund der Anpassung ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005. Demnach soll die bisherige Pauschalbesteuerung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, die nach einer Stückzahl zwischen 38 € und 230 € pro Gerät erfolgte, durch ein Verfahren auf Basis des Einspielergebnisses ersetzt werden. Vorgeschlagen wird ein Steuersatz von 14 % des monatlichen Einspielergebnisses pro Gerät. Für Automaten ohne Gewinnmöglichkeit soll weiterhin der Stückzahlmaßstab gelten. Zudem ist eine Umstellung der Besteuerung von Tanzveranstaltungen auf die Raumgröße vorgesehen.
Die 1. Änderungssatzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2003 gelten, während die 2. Vergnügungssteuersatzung ab dem 1. Juli 2006 in Kraft treten soll. Die bisherigen jährlichen Einnahmen beliefen sich auf etwa 410.000 €, wobei rund 95 % auf die Automatenbesteuerung entfielen. Ein neues Steueraufkommen ist aktuell nicht absehbar. Für den Zeitraum von 2003 bis Mitte 2006 hängt die Anpassung der Bestimmungen von der Erfüllung der Nachweispflicht in laufenden Verfahrensfällen ab. Aufgrund einer Höchstbetragsregelung wird mit nachträglich reduzierten Besteuerungen gerechnet. Für die ab Juli 2006 geltende Regelung bleibt die Auswirkung des neuen Maßstabs auf die Betreiber sowie der Ausgang eines beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Musterverfahrens der Automatenaufstellerverbände abzuwarten. Der Rat wird um die Verabschiedung der beigefügten Änderungssatzung und der neuen Satzung gebeten.
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Weitere Vorlagen: Rat
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